Ummelden nach dem Umzug: Was ist zu beachten?

Ummeldung nach Umzug
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Ein Umzug macht den meisten Menschen nicht wirklich Spaß und die damit verbundenen Planungen können schnell in Stress ausarten. Nur allzu leicht werden wichtige Dinge vergessen oder nicht zeitig genug in die Wege geleitet. Dazu gehört auch, dass man sich nach einem Umzug ummelden muss. In Deutschland besteht grundsätzlich eine Meldepflicht, bei der Fristen einzuhalten sind. Die Abmeldung beim alten Einwohnermeldeamt kann frühestens sieben Tage vor dem tatsächlichen Auszug durchgeführt werden – und das kann angesichts der Öffnungszeiten mancher Behörden schon zum Problem werden. Am neuen Wohnort muss die Anmeldung dann je nach Bundesland innerhalb von ein bis zwei Wochen erfolgen.

Ummeldung über Internet nutzen

Sich nach einem Umzug ummelden zu müssen, wird dann vereinfacht, wenn es besondere Services der Einwohnermeldeämter gibt. So bieten manche Ämter eine automatische Abmeldung am alten Wohnort an, sodass ein Amtsgang entfallen kann. Grundsätzlich wird übrigens immer der Personalausweis oder Reisepass für die behördliche Ummeldung benötigt. Man muss sich übrigens auch dann nach einem Umzug ummelden, wenn man nur innerhalb des alten Meldebezirks die Anschrift gewechselt hat. Unterlässt man dies, drohen gegebenenfalls Geldbußen. Besonders in Großstädten kann man die Ummeldung inzwischen aber oft auch online in die Wege leiten. Doch auch hier gibt es Tücken – verfügt man nach dem Umzug nämlich nicht sofort wieder über einen Internetanschluss, weil der Anbieter noch auf sich warten lässt, kann man die Frist eventuell nicht einhalten und sollte im Zweifel doch persönlich vorsprechen.

Vorlaufzeiten berücksichtigen

Das Beispiel macht deutlich, dass man sich nicht nur beim Einwohnermeldeamt nach dem Umzug ummelden muss. Der Telefon- bzw. Internetanbieter muss informiert werden, um eine möglichst lückenlose Versorgung sicherzustellen. Dies gilt auch für Anbieter von Kabel- oder Pay-TV und natürlich für den Stromanbieter. Die meisten größeren Anbieter ermöglichen eine Änderung der Anschrift über das Internet. Dabei sollte der Vorlauf beachtet werden, den die Firmen für eine Umstellung der Services benötigen. Auch bei der Bank, der Kreditkartenfirma und der Post sollte man sich rechtzeitig vor einem Umzug ummelden. Bei der Post sollte außedem ein Nachsendeauftrag eingereicht werden, denn erfahrungsgemäß kommt noch längere Zeit Post an die alte Adresse. Zu guter Letzt: GEZ. Es sollte nicht vergessen werden, dass bei einem Zusammenziehen von Partnern in einen Haushalt nur noch eine GEZ-Anmeldung bzw. Ummeldung erforderlich ist. Der andere kann sich abmelden. Wichtig: Nicht zu lange warten, denn Abmeldungen für die Vergangenheit sind bei der GEZ nicht möglich; entsprechende Gebühren müssen dann trotzdem bezahlt werden.

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