Mietvertrag: Fristlose Kündigung
Mietvertrag fristlos kündigen Die Regelungen zu einer außenordentlichen und fristlosen Kündigung eines Mietvertrags wurden vom Gesetzgeber in § 543 BGB niedergeschrieben. Laut § 543 BGB darf einen Mietvertrag sowohl der Mieter als auch der Vermieter außenordentlich fristlos kündigen. Mieter oder Vermieter muss den Mietvertrag schwerwiegend verletzt haben und eine Forsetzung des Mietverhältnisses ist aus dem … Weiterlesen …